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Freitag, 27. März 2015

Freibetrag für Mitarbeitergeschenke wurde erhöht.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt nach den beschlossenen Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) eine neue Freigrenze für zusätzlich zum Lohn vergebene Aufmerksamkeiten vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer. Bisher betrug der Wert für Sachzuwendungen, Geschenke o.ä. 40,-€ und galt als lohnsteuerfrei. Ab sofort liegt die steuerliche Freigrenze bei 60,-€.
Barlohnzuschüsse sind dagenen steuerpflichtig. 
Beschenken Sie Ihre Mitarbeiter mit einem schönen Präsent, das mit Ihrem Logo oder Schriftzug bedruckt ist - wie wäre es z.B. mit  einer Backmischung im Glas mit Ihrem indviduellen Motiv? Wir helfen Ihnen dabei das Richtige zu finden!
Mehr Informationen zur Änderung finden Sie unter www.bundesrat.de

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